Die Kohäsionsleitlinien der Europäischen Union bilden den Orientierungsrahmen für die Interventionen des Europäischen Sozialfonds. Im Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) müssen die einzelnen Mitgliedstaaten darlegen, inwieweit eine Übereinstimmung zwischen den strategischen Kohäsionsleitlinien und den Interventionen des Fonds auf nationaler Ebene gewährleistet ist. Ferner soll der Nationale Strategische Rahmenplan den Zusammenhang zwischen den Prioritäten der Gemeinschaft und den nationalen Reformprogrammen zur Umsetzung der Lissabon-Strategie nachweisen.
Der Nationale Strategische Rahmenplan bildet den Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung der Operationellen Programme der Länder. Dabei haben sich Bund und Länder auf gemeinsame Prioritätsachsen verständigt, aus denen die Strategischen Ziele abgeleitet wurden. Für die kommende Förderperiode definiert der Nationale Strategische Rahmenplan im Bereich „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ folgende Ziele:
Den Nationalen Strategischen Rahmenplan finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
Nationaler Strategischer Rahmenplan
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